Betäubungsmittelrecht

Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt in unserer Kanzlei ist das Betäubungsmittelstrafrecht, welches mittlerweile in der Justiz, wie im Strafvollzug sowie in medizinischen Bereichen (Therapieeinrichtungen, Beratungseinrichtungen) an Bedeutung „gewonnen hat".

Betäubungsmittelstrafrecht lässt sich nicht auf die wenigen Paragraphen des Betäubungsmittelgesetzes reduzieren, da oftmals die Grenze der Juristerei dabei überschritten wird und auch umfangreiche Kenntnisse aus der Medizin und aus Sozialwissenschaften notwendig sind.

Aufgrund des Umstandes, dass Frau Rechtsanwältin Reichel sich insbesondere mit Betäubungsmittelstrafrecht schon seit 1998 beschäftigt, verfügt sie über umfangreiche Kenntnisse über das Betäubungsmittelstrafrecht und ist auch in die Lage versetzt, in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den Behörden gute Erfolge zu erzielen.

Da unsere Kanzlei auch mit Diplom-Psychologen zusammenarbeitet, kann oftmals auch der Hintergrund der Betäubungsmittelstraftaten, insbesondere gegenüber den Strafgerichten, entsprechend dargestellt werden.

Oftmals ist festzustellen, dass sich nur wenige in den Unterschieden der Betäubungsmittel auskennen, was Sie allerdings bei uns nicht befürchten müssen aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit Mandanten.

Wenn Sie sich bei derartigen Problemen an uns wenden, können Sie sicher sein, dass wir Sie von A - Z mit Erfolg begleiten.

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